Bekanntmachungen

Wichtige Informationen und Mitteilungen des Vorstands.

Verbandsgartenfest am 05.09.2026

Der Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock lädt herzlich zu seinem diesjährigen Verbandsgartenfest ein.

Datum: Samstag, 05.09.2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Haus der Kleingärtner (Geschäftsstelle des Verbandes), Viergewerkerstraße 2a, 18057 Rostock

Es erwartet euch ein geselliger Tag mit interessanten Gesprächen, gemütlichem Beisammensein und abwechslungsreichem Programm. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.

(Stand: 28.07.2025)

Neue Rahmengartenordnung und Laubenordnung

Der Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock hat eine neue Fassung der Rahmengartenordnung und der Laubenordnung veröffentlicht.
Für alle Pächter von Bedeutung: Die neuen Regelungen betreffen u.a. baurechtliche Vorgaben, Nutzungs- und Pflegestandards, sowie das Genehmigungsverfahren für Umbauten.
https://www.gartenfreunde-hro.de/dokumente

(Stand 24.07.2026)


Laubenversicherung

Ab 01.01.2025 wurde für die Laubenversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung  durch den Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V., ein neuer Vertrag mit dem Versicherer Janitos, eine Tochter der Gothaer Versicherung, abgeschlossen. Bestandteil dieses Vertrages ist eine Beitragsstabilität in der gewohnten Höhe für die nächsten drei Jahre.

Alle Verträge für neue und geänderte Versicherungen müssen über den Vorstand unseres Vereins geschlossen werden, ebenso die Bearbeitung von eventuellen Schadenanzeigen.

Die aktuellen Informationen finden Sie im "Merkblatt Laubenversicherung" auf den Seiten des Verband der Gartenfreunde e.V. ebenso wie die aktuelle Vorlage für eine "Schadenanzeige - Laubenversicherung"

(Stand: 27.01.2025)

Regeln beim Umgang mit Wasser und Abwasser

Durch den Vorstand wird auf die seit 01.01.2014 gültige Allgemeinverfügung zum Umgang mit Abwasser in Kleingärten  hingewiesen.

Schwerpunkte sind:

  • In jedem Kleingarten muss eine Entsorgungseinrichtung für Fäkalien entsprechend den Gesetzlichkeiten vorhanden sein.
  • Diese kann z.B. eine Trenntoilette oder eine DIBT zugelassene Abwassergrube sein.
  • Diese Zulassungen müssen in bestimmten Abständen von zertifizierten Personen/Firmen vorgenommen werden und sind je nach verwendeter Anlage durchzuführen.
  • Die Abwässer von Sammelgruben müssen fachgerecht, kostenpflichtig entsorgt werden. Entsprechende Nachweise sind aufzuheben.
  • Der Kleingärtner ist hierfür selbst verantwortlich. Für Nachfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.
  • Die zuständige untere Wasserbehörde ist berechtigt Kontrollen in einzelnen Gärten durchzuführen, denn die nichtfachgerechte Entsorgung von Abwassergruben ist ein Straftatbestand und Umweltverschmutzung.

(Stand: 27.01.2025)

Cannabis im Kleingarten

 Aufgrund der kürzlichen Änderung in der Gesetzgebung weisen wir unsere Mitglieder darauf hin, dass der Anbau von Cannabis auf dem durch den Kleingartenverein "Am Koppelsoll" e.V. Rostock gepachtetem Gelände untersagt ist.

Dies schließt auch den Anbau in Gewächshäusern, Lauben, Schuppen und anderen Nebengelassen mit ein.

(Stand: 03.05.2024)

Am Koppelsoll
Kleingartenanlage in Reutershagen