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Aktuelles

Laubenversicherung

Ab 01.01.2025 wurde für die Laubenversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung  durch den Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V., ein neuer Vertrag mit dem Versicherer Janitos, eine Tochter der Gothaer Versicherung, abgeschlossen. Bestandteil dieses Vertrages ist eine Beitragsstabilität in der gewohnten Höhe für die nächsten drei Jahre.

Alle Verträge für neue und geänderte Versicherungen müssen über den Vorstand unseres Vereins geschlossen werden, ebenso die Bearbeitung von eventuellen Schadenanzeigen.

Die aktuellen Informationen finden Sie im "Merkblatt Laubenversicherung" auf den Seiten des Verband der Gartenfreunde e.V. ebenso wie die aktuelle Vorlage für eine "Schadenanzeige - Laubenversicherung"

(Stand: 27.01.2025)

Regeln beim Umgang mit Wasser und Abwasser

Durch den Vorstand wird auf die seit 01.01.2014 gültige Allgemeinverfügung zum Umgang mit Abwasser in Kleingärten  hingewiesen.

Schwerpunkte sind:

  • In jedem Kleingarten muss eine Entsorgungseinrichtung für Fäkalien entsprechend den Gesetzlichkeiten vorhanden sein.
  • Diese kann z.B. eine Trenntoilette oder eine DIBT zugelassene Abwassergrube sein.
  • Diese Zulassungen müssen in bestimmten Abständen von zertifizierten Personen/Firmen vorgenommen werden und sind je nach verwendeter Anlage durchzuführen.
  • Die Abwässer von Sammelgruben müssen fachgerecht, kostenpflichtig entsorgt werden. Entsprechende Nachweise sind aufzuheben.
  • Der Kleingärtner ist hierfür selbst verantwortlich. Für Nachfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.
  • Die zuständige untere Wasserbehörde ist berechtigt Kontrollen in einzelnen Gärten durchzuführen, denn die nichtfachgerechte Entsorgung von Abwassergruben ist ein Straftatbestand und Umweltverschmutzung.

(Stand: 27.01.2025)

Mitgliederversammlung

Am 16.03.2025 findet die jährliche Mitgliederversammlung statt. Vereinsmitglieder werden um zahlreiches Erscheinen gebeten.
Details zum Ablauf entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung.

(Stand: 22.01.2025)  

 

Cannabis im Kleingarten

 Aufgrund der kürzlichen Änderung in der Gesetzgebung weisen wir unsere Mitglieder darauf hin, dass der Anbau von Cannabis auf dem durch den Kleingartenverein "Am Koppelsoll" e.V. Rostock gepachtetem Gelände untersagt ist.

Dies schließt auch den Anbau in Gewächshäusern, Lauben, Schuppen und anderen Nebengelassen mit ein.

(Stand: 03.05.2024)

Am Koppelsoll
Kleingartenanlage in Reutershagen